AGB  

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

1.   Aufgrund der Vielfalt der von mir angebotenen Leistungen ist es nicht  mög-lich, für alle Projekte gültige und gleichzeitig bis ins Detail gehende Regelungen zu treffen. Dies erfolgt daher im Rahmen des jeweiligen Auftrags in Form eines Werk- bzw. Honorarvertrages.

2.   Allgemein gelten ergänzend zu den entsprechenden Bestimmungen des BGB folgende Grundsätze:

2.1. Urheberrecht

Das Urheberrecht für die auf der Grundlage eigener Recherchen erstellten Doku-mentationen, Publikationen, Fotografien usw., d. h. sämtlicher Wort- und Bild-werke, verbleibt beim Autor, welcher diese Forschungsergebnisse im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entsprechend weiterverwenden kann, sofern des im Werkvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

2.2. Datenschutz

Personenbezogene oder anderweitig schutzwürdige Daten werden selbstver-ständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Genaueres erafhren Sie in unserer DATENSCHUTZERKLÄRUNG.

2.3. Haftungsausschluss

Die Haftung für eine evtl. missbräuchliche Verwendung der dem Auftraggeber übermittelten Daten durch diesen wird vollständig ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich Urheberrechten, Datenschutz und anderen Persönlichkeitsrechten Dritter.

Ebenso gilt der Haftungsausschluss für die dem Auftragnehmer durch den Auf-traggeber als Grundlage der Vertragserfüllung überlassenen Daten, Text- und Bildwerke. D. h., mit der Übermittlung entsprechender Daten bzw. Unterlagen  an "historias Geschichts- und Ausstellungsbüro Corrie Leitz" als Auftragnehmer erklärt der Auftraggeber, im Besitz der entsprechenden Rechte zu sein, sofern Gegenteiliges nicht ausdrücklich bei Übergabe schriftlich mitgeteilt wird.

2.4. Weitergabe von Aufträgen

Im Rahmen der Auftragserfüllung ist es dem Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber generell gestattet, mit kompetenten Kollegen zusammen-zuarbeiten oder Aufträge teilweise oder vollständig an diese weiterzureichen, wenn dies für den Auftraggeber vorteilhaft ist.

2.5. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

Die Vergütung für meine Leistungen wird im Werk- bzw. Honorarvertrag geregelt.

Alle gelieferten Dokumentationen usw. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

 

Diese AGB treten mit dem 22.05.2006 in Kraft.